Entgegen früherer Rechtsprechung haftet ein neu eingetretener Gesellschafter auch für die bereits vor seinem Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten einer GbR.
Mehr erfahren
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Mehr erfahren
Ein außerhalb einer satzungsmäßig einberufenen Gesellschafterversammlung gefasster Beschluss kann trotzdem rechtswirksam sein.
Mehr erfahren
Beschließen die Gesellschafter einer GmbH einstimmig einen weiteren Termin für eine weitere Versammlung, kann der Geschäftsführer diesen nicht abändern.
Mehr erfahren
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs führt dazu, dass eine Geschäftsführertätigkeit umsatzsteuerpflichtig sein kann. Die Frist für eine mögliche Vertragsanpassung wurde aber bis Ende des Jahres verlängert.
Mehr erfahren
Die grundsätzliche Haftungsbeschränkung einer GbR ist rechtlich nicht zulässig. Individualvertragliche Vereinbarungen sind hingegen möglich.
Mehr erfahren
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
Mehr erfahren
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Mehr erfahren